Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

 

1.      aufgrund von § 27c Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19. Juni 2007 (GV.NRW.S.216), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316), über die zum Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der Anlage 1,

2.      aufgrund § 29 Absatz 1 LG, in Verbindung mit § 16 Absatz 2 LG, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt