Nachtrag: 23.06.2009
Sitzung: 25.06.2009 BV1/0054/2009
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2421/2009
Frau Wintner merkt kritisch an, dass sich die CDU-Fraktion aus Gründen
der Verkehrssicherheit und Kostensparung für den Planfall 1 (Erschließung nur
über die Lentstraße) und gegen eine Schließung der Lentstraße ausspricht.
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über
die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6646 Nd/03
(67470/03) für das Gebiet des Parkplatzes südwestlich des Kreuzungsbereiches
Lentstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: 2. Änderung
Stadtautobahn/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord— eingegangene
Stellungnahme gemäß Anlage 2;
2. die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6646 Nd/03 (67470/03) nach § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.