Nachtrag: 23.06.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Frau Wintner merkt kritisch an, dass sich die CDU-Fraktion aus Gründen der Verkehrssicherheit und Kostensparung für den Planfall 1 (Erschließung nur über die Lentstraße) und gegen eine Schließung der Lentstraße ausspricht.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.      über die zum Entwurf betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6646 Nd/03 (67470/03) für das Gebiet des Parkplatzes südwestlich des Kreuzungsbereiches Lentstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord —Ar­beits­ti­tel: 2. Änderung Stadtautobahn/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord— eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

2.      die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6646 Nd/03 (67470/03) nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.