Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das Verfahren zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für den Teilbereich an der südöstlichen Grenze des Grundstückes Robert-Bosch-Str. 40 (Teilflächen der Flurstücke 248 und 332 in Flur 62 der Gemarkung Worringen) –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Füh­lingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung– einzuleiten;

2.      den Entwurf zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 mit gestalterischen Festsetzungen für den Teilbereich 1 nordwestlich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße, nordöstlich der Ortslage Fühlingen bzw. des Heinrichshofes/Hein­richshofweges, nordöstlich der Neusser Landstraße in Höhe des Blumenbergsweges, südöstlich des Mennweges/Hitdorfer Fährweges mit Ausnahme der Splittersiedlung Mennweg, südwestlich der Ortslage Langel zwischen Hitdorfer Fährweg und Mohlenweg sowie für den Teilbereich 2 an der südöstlichen Grenze des Grundstückes Robert-Bosch-Str. 40 (Teilflächen der Flurstücke 248 und 332 in Flur 62 der Gemarkung Worringen) –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung– nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

mit den Anregungen der Bezirksvertretungen Chorweiler:

- Lichtimmissionen

          Die Vorgaben des gültigen ministeriellen Erlasses „Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung“ aus dem Jahr 2000 müssen nachprüfbar umgesetzt werden.

- Lärmschutz

          Es wird sichergestellt, dass die Lärmbelastung der AnwohnerInnen durch Ausweisung zusätzlicher Lärmkontingente nicht steigt.

          Die Begrünungsmaßnahmen von REWE sollen auch eine Dach- oder Fassadenbegrünung enthalten.

- Ausgleichsmaßnahmen

          Die Ausgleichsmaßnahmen sollen zeitgleich mindestens jedoch zeitnah mit den Baumaßnahmen erfolgen, um die Belastungen der AnwohnerInnen – auch in der zeitlichen Lücke bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Umgehungsstraße 2012 – so gering wie möglich zu halten.

- Monitoring

          Auch nach der Baumaßnahme des REWE-Lagers wird ein dauerhaftes Monitoring zur Kontrolle der Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den BürgerInnen / AnwohnerInnen auf Nachfrage zugänglich gemacht.

- Überquerung der Industriestraße

          Es muss eine gefahrlose Überquerungsmöglichkeit der Industriestraße geschaffen werden.

- LKW-Verkehr

          Während der Bauphase darf der LKW-Verkehr nicht die Rheindörfer belasten.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt