Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das
Verfahren zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) für den Teilbereich an der südöstlichen Grenze des
Grundstückes Robert-Bosch-Str. 40 (Teilflächen der Flurstücke 248 und 332
in Flur 62 der Gemarkung Worringen) –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in
Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung– einzuleiten;
2. den
Entwurf zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
mit gestalterischen Festsetzungen für den Teilbereich 1 nordwestlich des
Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße, nordöstlich der Ortslage Fühlingen
bzw. des Heinrichshofes/Heinrichshofweges, nordöstlich der Neusser Landstraße
in Höhe des Blumenbergsweges, südöstlich des Mennweges/Hitdorfer Fährweges mit
Ausnahme der Splittersiedlung Mennweg, südwestlich der Ortslage Langel zwischen
Hitdorfer Fährweg und Mohlenweg sowie für den Teilbereich 2 an der südöstlichen
Grenze des Grundstückes Robert-Bosch-Str. 40 (Teilflächen der Flurstücke
248 und 332 in Flur 62 der Gemarkung Worringen) –Arbeitstitel: Gewerbegebiet
Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung– nach § 3
Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
öffentlich auszulegen.
mit den Anregungen der Bezirksvertretungen Chorweiler:
- Lichtimmissionen
Die
Vorgaben des gültigen ministeriellen Erlasses „Lichtimmissionen, Messung,
Beurteilung und Verminderung“ aus dem Jahr 2000 müssen nachprüfbar umgesetzt
werden.
- Lärmschutz
Es
wird sichergestellt, dass die Lärmbelastung der AnwohnerInnen durch Ausweisung
zusätzlicher Lärmkontingente nicht steigt.
Die
Begrünungsmaßnahmen von REWE sollen auch eine Dach- oder Fassadenbegrünung
enthalten.
- Ausgleichsmaßnahmen
Die
Ausgleichsmaßnahmen sollen zeitgleich mindestens jedoch zeitnah mit den
Baumaßnahmen erfolgen, um die Belastungen der AnwohnerInnen – auch in der
zeitlichen Lücke bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Umgehungsstraße
2012 – so gering wie möglich zu halten.
- Monitoring
Auch
nach der Baumaßnahme des REWE-Lagers wird ein dauerhaftes Monitoring zur
Kontrolle der Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den
BürgerInnen / AnwohnerInnen auf Nachfrage zugänglich gemacht.
- Überquerung der Industriestraße
Es
muss eine gefahrlose Überquerungsmöglichkeit der Industriestraße geschaffen
werden.
- LKW-Verkehr
Während
der Bauphase darf der LKW-Verkehr nicht die Rheindörfer belasten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt