Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Aufstellungsbeschluss vom 10.11.2005 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62460/02 —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg in Köln-Vogelsang— um das Gebiet der Flurstücke 2631, 2632 und 2053 nordwestlich des Wasseramselweges, Teilflächen des Flurstücks 2069 nördlich des Teichrohrsängerweges, Teilflächen des Flurstücks 4199/225 östlich der Vitalisstraße sowie der Bahnunterführung zwischen Girlitzweg und Widdersdorfer Straße einschließlich einer Teilfläche der Widdersdorfer Straße zu erweitern und um den Bereich südlich des Girlitzweges zu reduzieren;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62460/02 für das Gebiet zwischen Vitalisstraße, Girlitzweg, Bahnunterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße, Widdersdorfer Straße, Girlitzweg, Am Wassermann, Nordwestgrenze des Flurstücks 2632, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 2053 und 2062, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2067, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2069, sowie Südgrenze des Flurstücks 1231 alle Flur 76 der Gemarkung Müngersdorf in Köln-Vogelsang nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage einstimmig bei 1 Enthaltung (Fraktion pro Köln) zu.