Beschluss:

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit der Runderlass der Innenminister der Länder vom 30.9.2004 und die Verwaltungsvorschrift der Freien Hansestadt Bremen vom 25.7.2008 (vgl. Anlagen) auf stadtkölnischer Ebene dazu beitragen können, unter Wahrung des öffentlichen Interesses Grundsätze über die Annahme von Beträgen und geldwerten Sachen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher kultureller Aufgaben der Stadt Köln zu entwickeln.

Dabei sollte der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Köln beteiligt werden und die Annahme von Beträgen und geldwerten Sachen seiner Zustimmung bedürfen.

Aus Gründen der vollständigen Transparenz müssten Annahme und Verwendung grundsätzlich offen und nicht anonym erfolgen; eine anonyme Annahme von Beträgen soll nur aus datenschutzrechtlichen Gründen (z.B. Bußgelder aus Strafverfahren zugunsten der Kinderoper) möglich sein.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.