Sitzung: 07.09.2009 KuK/0043/2009
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung
möge prüfen, inwieweit der Runderlass der Innenminister der Länder vom
30.9.2004 und die Verwaltungsvorschrift der Freien Hansestadt Bremen vom
25.7.2008 (vgl. Anlagen) auf stadtkölnischer Ebene dazu beitragen können, unter
Wahrung des öffentlichen Interesses Grundsätze über die Annahme von Beträgen
und geldwerten Sachen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische
Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher kultureller Aufgaben der Stadt Köln
zu entwickeln.
Dabei sollte der
Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Köln beteiligt werden und die Annahme von
Beträgen und geldwerten Sachen seiner Zustimmung bedürfen.
Aus Gründen der vollständigen Transparenz müssten Annahme
und Verwendung grundsätzlich offen und nicht anonym erfolgen; eine anonyme
Annahme von Beträgen soll nur aus datenschutzrechtlichen Gründen (z.B. Bußgelder
aus Strafverfahren zugunsten der Kinderoper) möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.