Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 63472/03 für das Gebiet der Flurstücke 2016/106, 2378/106, 2317/106, 2604/104, 2324/104, 2322/104 und 2321/103, alle Flur 73 der Gemarkung Müngersdorf, zwischen Alpenerstraße 6 a und Marienstraße 85 - 91 in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Alpenerstraße/Marienstraße in Köln-Ehrenfeld— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 63472/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 63472/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt die Beschlussvorlage einstimmig bis zur nächsten Sitzung zurück.