Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses:

Der Rat beschließt, den Betrieb der Grenzkontrollstelle zur Überprüfung der veterinärrechtlich vorführpflichtigen Einfuhren (GKS) am Flughafen Köln/Bonn in der durch den Flughafen geplanten erweiterten Form unbefristet sicherzustellen.

Hierfür wird das für diese Aufgabe derzeit vorhandene Personal (eine unbefristete sowie eine bis 31.12.2010 befristete Planstelle Tierarzt/Tierärztin VGr. II/Ib, Fg 3/12 BAT) zum Stellenplan 2010 aufgestockt um:
 
1 Stelle Tierarzt/Tierärztin VGr. Ia, Fg. 9 BAT,
4,5 Stellen Tierarzt/Tierärztin VGr. II/Ib, Fg 3/12 BAT sowie
2 Stellen Verwaltungsangestellte/r VGr. VIb, Fg. 1a BAT.

Aufgrund der Unabwägbarkeiten hinsichtlich der endgültigen Personalbemessung, die erst nach einem Erfahrungszeitraum konkret zu ermitteln ist, wird die bis Ende 2010 befristete Tierarztstelle vorerst weiterbefristet bis 31.12.2012; eine der zusätzlichen Tierarztstellen VGr. II/1b, Fg. 3/12 BAT ist ebenfalls bis 31.12.2012 zu befristen.

Das zusätzliche Personal ist rechtzeitig vor dem erweiterten Betrieb der GKS einzustellen und zu schulen. Sofern der Stellenplan 2010 zum Zeitpunkt der erforderlichen personellen Zusetzungen (voraussichtlich spätestens zum 01.03.2010) noch nicht in Kraft getreten ist, wird verwaltungsintern eine stellenplanmäßige Verrechnung sichergestellt.
 
Für 2010 sind folgende zusätzliche Aufwendungen:

¾    zusätzlich entstehende Personalaufwendungen (für 10 Monate) in Höhe von 398.700 Euro

¾    zusätzliche Sachaufwendungen in Höhe von 77.870 Euro (bestehend aus den Verwaltungsgemeinkosten sowie sonstigen personen- und sachbezogenen Aufwendungen)

in den Haushalt einzustellen;

ab dem Hj. 2011 sind für den Betrieb der GKS insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 628.000 Euro und Sachaufwendungen von 100.800 Euro zu veranschlagen.

Eine 100 %ige Kostendeckung erfolgt durch Gebühren sowie durch die Kostenerstattung der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB).

Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer schriftlichen vertraglichen Regelung mit der FKB, dass der nicht über die Mindestgebühreneinnahmen gem. der allgemeinen Gebührenordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung refinanzierbare Aufwand des Betriebes einer GKS unbefristet zu 100 % von der FKB getragen werden und dadurch ein für die Stadt Köln haushaltsneutraler Betrieb sichergestellt wird.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Verpflichtung zur Kostenerstattung gegenüber dem Bund bzw. dem Land NRW durchsetzbar ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.