Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 76437/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der nördlichen Straßenseite der Lützerathstraße nach Süden folgend entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 1447, 1461 und 1464, nach Westen folgend entlang der nördlichen Grund­stücksgrenze des Flurstücks 866, dann ca. 82 m nach Norden und anschließend ca. 210 m nach Westen folgend bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 250/3, dieser nach Norden folgend bis zur nördlichen Straßenseite der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: An der Rather Burg in Köln-Rath/Heumar– nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.