Herr Sanden beantwortet ergänzende Fragestellungen von Herrn Uckermann ( Zeitaufwand Bebauungsplanverfahren / Beschlusslage Bezirksvertretung Lindenthal ). Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes soll dem Bauaufsichtsamt unabhängig vom dann noch folgenden Bebauungsplanverfahren die Möglichkeit geben, eine Baugenehmigung zu erteilen.

Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Am Römerhof, Junkersdorfer Straße, Karl-Winkler-Weg, Oswald-Hirschfeld-Weg, Fritz-Schröder-Weg und Aachener Straße in Köln-Müngersdorf —Arbeitstitel: Sportpark Müngersdorf in Köln-Müngersdorf— aufzustellen mit dem Ziel, die weitere bauliche Entwicklung im Sportpark Müngersdorf zu regeln und hierfür künftige Baufelder und unbebaut zu belassende Flächen festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt