Nachtrag: 01.09.2009

Herr Redlin bittet um Beantwortung folgender Frage:

Im Amtsblatt Nr. 35 ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch Arbeitstitel: Ohmstraße veröffentlicht.

 

Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch

wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren und zwar ohne

Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Wieso wurde dies der Bezirksvertretung so nicht mitgeteilt?