Nachtrag: 10.09.2009

Antrag: TOP 9.19 Toilettenkonzept Nr. 0801/2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt:

 

1. Die unter a) genannten Maßnahmen der ersten Priorität wird um die vorhandene Toilettenanlage am U-Bahn-Standort Venloerstraße / Gürtel ergänzt. Diese soll betriebsfähig saniert werden, auch wenn die Barrierefreiheit nicht gänzlich unmittelbar erzielbar ist. Die Verwaltung soll zugleich darstellen, mit welchem Aufwand und in welchem Zeitraum die vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden kann.

Die Anlagen Poller Wiesen und Rodenkirchener Rheinufer wurden bereits beschlossen und sind daher in Priorität 1 aufzuführen.

 

2. Bei der Detailplanung einschließlich Betriebs- und Folgekosten ist zu berücksichtigen, dass alle wieder eröffneten und neu errichteten Toilettenanlagen behindertengerecht zu erstellen sind. Da die in der ersten Priorität genannten Maßnahmen die Situation für behinderte Menschen nicht wesentlich verbessern, ist die Errichtung zusätzlicher Toiletten erforderlich.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, aus den 75 ungeprüften benannten Standortvorschlägen der zweiten Priorität eine Prioritätenliste zu erstellen.

 

4. Zusätzlich zu der Möglichkeit, für die Öffnung von Toiletten in Gaststätten, Cafés und anderen Geschäften für nichtzahlende Gäste nach dem Beispiel der Stadt Troisdorf eine monatliche Entschädigung in Höhe von 50,00 € zu gewähren, sollte bei Aufgreifen dieser Idee für barrierefreie Toiletten eine erhöhte Entschädigung in Höhe von 150,00 € gewährt werden. So können Gaststätten- und Geschäftsinhaber zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Umbau ihrer Toilettenanlagen motiviert werden.

 

5. Die Bezirksvertretungen sind in die Auswahl und weiteren Entscheidungen mit einzubeziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.