Sitzung: 08.10.2009 STA/0053/2009
Zusatz: abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2919/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Grundstück Rondorfer Str. 5 —Arbeitstitel: "Rondorfer Str. 5" in Köln-Marienburg— einzuleiten mit dem Ziel, ein Büro- und Kanzleigebäude festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt