Nachtrag: 22.09.2009

Beschluss:

Die Beschlussvorlage zum Entwicklungskonzept Porz Mitte ist wie folgt zu ändern:

 

Einfügen: Punkt 1.3.1:

„Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb) für den Planbereich E
(S. 13 EWK-Entwurf vom Juli 2008) hat folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

 

1.      Es muss ausreichend Raum für Grundschule mit OGTS, Carl-Stamitz Musikschule, Schulsport und Vereinssport entsprechend dem demographischen Faktor und den Anmeldezahlen eingeplant werden. Dazu sind auch die Schulleitungen und Schulvertretungen vor den Planungen zu befragen.

2.      Dazu gehört eine Doppelturnhalle, die ein Nebeneinander von Schul- und Vereinssport räumlich gewährleistet.

3.      Eine Mehrfachnutzung von Gebäudeteilen und Flächen soll ermöglicht werden, so weit die benötigten Funktionen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

4.      Im Planbereich ist eine höherwertige barrierefreie Wohnbebauung incl. innovativer Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigungen (WG-Form und Mehrgenerationenwohnen) zu planen.

5.      Unter dem Arbeitstitel „Kulturfabrik“ sind Auftritts- und Proberaummöglichkeiten für Kleinkunst, freie Theatergruppen, Musikbands etc. einzuplanen.

6.      Eine Grünfläche (Stadtgarten) von ca. 6500 qm ist in die Planung einzubeziehen. Die Grünfläche soll einen attraktiven Spielplatz von mindesten 2500 qm beinhalten.

7.      Eine Mitnutzung der Grün- und Freiflächen durch die Schulen soll ermöglicht werden.

 

Punkt 2.1:

Kurzfristig: Vermarktung des städtischen Baugrundstücks Hauptstraße nach Abklärung der Bindungen an das Tiefgaragenbauwerk und Realisierung einer teilweisen Überbauung der Tiefgarage unter Einbeziehung des noch vorhandenen Reisebüro-Pavillons nach Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Der Wettbewerb soll die folgenden Bedingungen erfüllen:

1.   Gestaltung eines qualitätsvollen Platzes mit Aufenthaltsqualität

2.   Bebauung mit Nutzung für Einzelhandel und Gastronomie sowie Praxen und gegebenenfalls Wohnen.

3.   Einbeziehung der Wegeverbindungen über Bahnhofstraße und Brücke / Bezirksrathaus bis zum Rhein in die städtebaulichen Gestaltungsvorschläge

 

Punkt 4.4: wie Verwaltung

           

Punkt 5.3.2:

Für die gesamte Länge der Hauptstraße ist von der Poststraße bis zur Steinstraße eine Neugestaltung umzusetzen. Dazu ist eine Optimierung des Verkehrsflusses, z. B. durch funktionelle Ampelsteuerung, erforderlich sowie gleichzeitig eine bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard. Die Gestaltung soll erfolgen durch Baumpflanzungen, Radspuren, breite Überwege und zum Teil durch eine farbliche Gestaltung des gesamten Straßenraums. Der Einsatz von flüsterndem Asphalt ist anzustreben.

 

Punkt 5.14:

Kurzfristig: Attraktivierung der Zugänge zum Rheinufer vom Friedrich-Ebert-Platz über die  Brücke und über die Bahnhofstraße unter Berücksichtigung der Ziffer 5.3.2. Die Nähe zum Rheinufer als Erholungsraum muss vom Geschäftszentrum her deutlich erkennbar sein. Dazu sollte die Bahnhofstraße zwischen Rhein und Hauptstraße ebenfalls als Fußgängerzone ausgebildet werden.