Ergänzter Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
1. im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes ein Nutzungskonzept für den Deutzer Hafen, welches eine Teilumnutzung von Hafenflächen vorsieht, in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Nutzern des Hafens zu erstellen und zur Beschlussfassung als Entwicklungsplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vorzulegen und
2.
Planungs- und Handlungsempfehlungen zur
Umsetzung dieses Entwicklungskonzeptes zu unterbreiten. Dabei sind die
Abstimmungsergebnisse mit den Akteuren im Deutzer Hafen wie auch Stellungnahmen
der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden darzustellen.
3.
Bei
allen Überlegungen und Planungen soll dem vorbeugenden Hochwasserschutz eine
besondere Bedeutung beigemessen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig so ergänzt bei Enthaltung von Herrn Löwisch (Die Linke) zugestimmt.