Beschluss: ungeändert beschlossen

Ergänzter Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung

1.        im Rahmen des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes ein Nutzungskonzept für den Deutzer Hafen, welches eine Teilumnutzung von Hafenflächen vorsieht, in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Nutzern des Hafens zu erstellen und zur Beschlussfassung als Entwicklungsplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vorzulegen und

2.        Planungs- und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieses Entwicklungskonzeptes zu unterbreiten. Dabei sind die Abstimmungsergebnisse mit den Akteuren im Deutzer Hafen wie auch Stellungnahmen der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden darzustellen.

3.        Bei allen Überlegungen und Planungen soll dem vorbeugenden Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung beigemessen werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig so ergänzt bei Enthaltung von Herrn Löwisch (Die Linke) zugestimmt.