TOP Ö 6: Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates in Verbindung mit § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln durch den Bezirksbürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterin