Beschluss
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen für das Haushaltsjahr 2009 eine
überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € in Teilfinanzplan 0501, Soziale
Hilfen, bei den in Zeile 9 veranschlagten Mitteln für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen zur Beschaffung von Büromöbeln und Arbeitsmitteln im
Amt für Soziales und Senioren.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Teilfinanzplan
1101, Ver- und Entsorgung, in Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Köln, den 21.09.2009
gez. Schramma gez. Breite
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.