Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

 

Wir beschließen für das Haushaltsjahr 2009 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € in Teilfinanzplan 0501, Soziale Hilfen, bei den in Zeile 9 veranschlagten Mitteln für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Beschaffung von Büromöbeln und Arbeitsmitteln im Amt für Soziales und Senioren.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Teilfinanzplan 1101, Ver- und Entsorgung, in Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

 

 

Köln, den 21.09.2009

 

 

gez. Schramma                                                                                                         gez. Breite

Oberbürgermeister                                                                                                   Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.