Nachtrag: 26.10.2009
Sitzung: 29.10.2009 Rat/001/2009
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4306/2009
Beschlüsse:
Beschluss gemäß Alternative:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der nachstehend aufgeführten Änderung des § 8 des öffentlich-rechtlichen Fusions- und Zweckverbandsvertrages (Fusionsvertrag) zu:
"(1) Der
Verwaltungsrat der Sparkasse soll bis zum Ende der Wahlperioden der
Vertragsparteien 2004 bis 2009 und
2009 bis 2014 unter Inanspruchnahme einer
Ausnahmeregelung nach § 53 Absatz
1 SpkG aus 27 Mitgliedern bestehen. Er soll
sich wie folgt zusammensetzen:
- 12 Mitglieder, die von der Stadt Köln
vorgeschlagen werden,
- 6 Mitglieder, die von der Stadt Bonn
vorgeschlagen werden
- 9 Dienstkräfte,
wobei der Vorsitzende des
Verwaltungsrates auf das Kontingent der ihn
vorschlagenden Vertragspartei
angerechnet wird. Entsprechendes gilt für die
Stellvertreter. Aus dem
Wahlvorschlag der Personalversammlung werden die
Arbeitnehmervertreter bis zum
Ablauf der Legislaturperiode 2009 - 2014 auf
Empfehlung von Vertretern, die von
der Stadt Köln in den Zweckverband entsandt
wurden und auf Empfehlung von Vertretern, die von der Bundesstadt Bonn in die
Zweckverbandsversammlung entsandt wurden, durch die Zweckverbands-
versammlung im Verhältnis 2:1
gewählt.
(2) Mit Beginn der Wahlperiode …..
(Absatz 2 wird in der bisherigen Fassung
beibehalten).
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren dauerhaft, dass die von den Städten Köln und Bonn vorzuschlagenden Mitglieder des Verwaltungsrates jeweils die Mehrheitsverhältnisse in den Stadträten Köln und Bonn zu Beginn einer jeden Wahlperiode nach Maßgabe von § 50 Absatz 3 GO NW widerspiegeln."
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke.Köln sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Dr. Müser (Freie Wähler – Kölner Bürger Bündnis) und Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.
Beschluss gemäß
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der nachstehend aufgeführten Änderung des § 8 des öffentlich-rechtlichen Fusions- und Zweckverbandsvertrages (Fusionsvertrag) zu:
1.) § 8 Absatz 1 des
öffentlich-rechtlichen Fusions- und Zweckverbandsvertrages
wird aufgehoben.
2.) § 8 Absatz 2
des Fusionsvertrages wird wie folgt neu gefasst:
„Mit Beginn der Wahlperiode der Stadträte der Vertragsparteien 2009 besteht der Verwaltungsrat aus 18 Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:
- 8 Mitglieder, die von der Stadt Köln vorgeschlagen werden,
- 4 Mitglieder, die von der Stadt Bonn vorgeschlagen werden,
- 6 Dienstkräfte,
wobei der Vorsitzende des Verwaltungsrates auf das Kontingent der ihn vorschlagenden Vertragspartei angerechnet wird. Entsprechendes gilt für die Vertreter. Aus dem Wahlvorschlag der Personalversammlung werden die Arbeitnehmervertreter bis zum Ablauf der Legislaturperiode 2009 - 2014 auf Empfehlung von Vertretern, die von der Stadt Köln in den Zweckverband entsandt wurden und auf Empfehlung von Vertretern, die von der Bundesstadt Bonn in die Zweckverbandsversammlung entsandt wurden, durch die Zweckverbandsversammlung im Verhältnis 2:1 gewählt."
3.) § 8 Absatz 3
des Fusionsvertrages wird wie folgt neu gefasst:
„Die Vertragsparteien vereinbaren dauerhaft, dass die von den Städten Köln und Bonn vorzuschlagenden Mitglieder des Verwaltungsrates jeweils die Mehrheitsverhältnisse in den Stadträten Köln und Bonn zu Beginn einer jeden Wahlperiode nach Maßgabe von § 50 Absatz 3 GO NW widerspiegeln.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die
Linke.Köln sowie gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Dr. Müser (Freie Wähler –
Kölner Bürger Bündnis) und Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.
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Anmerkung:
Gemäß Antrag von
Ratsmitglied Detjen wird zunächst die Alternative zur Abstimmung aufgerufen: