Beschluss: ungeändert beschlossen

Anmerkung:

 

Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Maria Kröger

 

Vorschläge des Rates:

 

Vorschlag 1: (SPD)

Jochen Ott

Monika Schultes

Karl-Heinz Walter

 

Vorschlag 2: (CDU)

Birgit Gordes

Thomas Tewes

 

Vorschlag 3: (Grüne)

Brigitta von Bülow

Stefan Peil

 

Vorschlag 4: (FDP)

Yvonne Gebauer

 

Vorschlag 5: (pro Köln)

Judith Wolter

 

Vorschlag 6: (Die Linke)

Adrian Kasnitz

 

Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.

Davon             ungültig:                      -- Stimmen

                        Enthaltungen              -- Stimmen

 

Damit liegen 91 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:

 

Vorschlag 1:              26 Stimmen

Vorschlag 2:              25 Stimmen

Vorschlag 3:              20 Stimmen

Vorschlag 4:                9 Stimmen

Vorschlag 5:                5 Stimmen

Vorschlag 6:                6 Stimmen

 

Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:

 

Vorschlag 1: 

Jochen Ott

Monika Schultes

Karl-Heinz Walter

 

Vorschlag 2: 

Birgit Gordes

Thomas Tewes

 

Vorschlag 3: 

Brigitta von Bülow

Stefan Peil

 

Vorschlag 4: 

Yvonne Gebauer

 

Vorschlag 6: 

Adrian Kasnitz

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Rat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH, folgende 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH zu entsenden:

 

  1. Maria Kröger

 

(Gem. §113  Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln )

 

und

 

  2. Jochen Ott

  3. Monika Schultes

  4. Karl-Heinz Walter

  5. Birgit Gordes

  6. Thomas Tewes

  7. Brigitta von Bülow

  8. Stefan Peil

  9. Yvonne Gebauer

10. Adrian Kasnitz

 

Die Entsendung / Empfehlung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.

 

Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.

Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.