Anmerkung:
Die Wahl findet gemäß Antrag der Fraktion pro Köln geheim statt.
Vorschlag der Verwaltung:
Maria Kröger
Vorschläge des Rates:
Vorschlag 1: (SPD)
Jochen Ott
Monika Schultes
Karl-Heinz Walter
Vorschlag 2: (CDU)
Birgit Gordes
Thomas Tewes
Vorschlag 3: (Grüne)
Brigitta von Bülow
Stefan Peil
Vorschlag 4: (FDP)
Yvonne Gebauer
Vorschlag 5: (pro Köln)
Judith Wolter
Vorschlag 6: (Die Linke)
Adrian Kasnitz
Bei der geheimen Wahl werden 91 Stimmen abgegeben.
Davon ungültig: -- Stimmen
Enthaltungen -- Stimmen
Damit liegen 91 gültige Stimmen vor, die sich wie folgt verteilen:
Vorschlag 1: 26 Stimmen
Vorschlag 2: 25 Stimmen
Vorschlag 3: 20 Stimmen
Vorschlag 4: 9 Stimmen
Vorschlag 5: 5 Stimmen
Vorschlag 6: 6 Stimmen
Nach der Auswertung der Stimmen durch das Verteilungsverfahren nach
Hare/Niemeyer sind folgende Personen gewählt:
Vorschlag 1:
Jochen Ott
Monika Schultes
Karl-Heinz Walter
Vorschlag 2:
Birgit Gordes
Thomas Tewes
Vorschlag 3:
Brigitta von Bülow
Stefan Peil
Vorschlag 4:
Yvonne Gebauer
Vorschlag 6:
Adrian Kasnitz
Der Beschluss
lautet demnach wie folgt:
Der Rat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH, folgende 10 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH zu entsenden:
1. Maria Kröger (Gem. §113 Abs 2 GO NW den Oberbürgermeister bzw. einen von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ) |
und |
2. Jochen Ott 3. Monika Schultes 4. Karl-Heinz Walter 5. Birgit Gordes 6. Thomas Tewes 7. Brigitta von Bülow 8. Stefan Peil 9. Yvonne Gebauer 10. Adrian Kasnitz |
Die Entsendung / Empfehlung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ.
Bei dem Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihm
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur
Stadt Köln.
Bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.