Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW genehmigt der Ausschuss Kunst und Kultur, die Sonderausstellung „Archäologie in Nordrhein-Westfalen“ im Römisch-Germanischen Museum in der Zeit von März bis November 2010 auszurichten.
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.