Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch des

 

Herrn Franz Abels, Köln, Einspruchsführer,

 

vom 08.10.2009, eingegangen am 09.10.2009, gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-, Rats- und Bezirksvertretungswahl in Köln am 30. August 2009 wird beschlossen:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt