Geänderter Beschluss:

Die Bezirkvertretung Chorweiler beschließt, den Abbau der Lichtsignalanlagen und die Umgestaltung an den Kreuzungen der Prioritätsstufe 3 nach Anlage 4 auszuführen, bei denen bei gleichem Verkehrssicherheitsniveau der Umbau wirtschaftlich ist (Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1). Die notwendigen Untersuchungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der alternativen Betriebsformen gibt die Anlage 4.1 an.

Die bereits von den Bezirksvertretungen zum Abbau beschlossen Lichtsignalanlagen aus der Prioritätsstufe 3 sind in der Anlage 6 als beschlossen berücksichtigt.

Ausgenommen von der Beschlussvorlage werden:

-          Kreisverkehr Mengenicher Str. / Longericher Str. / Johannesstr.

-          Abbau der Lichtsignalanlage Mengenicher Str. / Longericher Str. / Johannesstr.

-          Abbau der Lichtsignalanlage Escher Str. / Birkenweg


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion pro Köln (2)