Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und verzichtet auf eine inhaltliche Beratung der Angelegenheit, da die Antragsteller im Fall der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren die Möglichkeit haben, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Die Bezirksvertretung Chorweiler und der Stadtentwicklungsausschuss sollen über die Angelegenheit informiert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von pro Köln