Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss zu beschließen:
- für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Flächen neu zu ordnen.
- auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Poller Damm" bereits stattgefunden hat,
- die 168. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Poll –Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll– gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 - 4 beigefügten Begründung offenzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.