Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.      über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61439/04 für das Gebiet Bert-Fenger-Straße, rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Tannenstr. 1 - 13 und Eichenstr. 1 - 11, An der Kapelle, Fichtenstraße und Salzburger Weg in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Waldsiedlung in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

 

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61439/04 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.      die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61439/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.