Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, zugunsten der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) folgende Verpflichtungserklärung abzugeben:

„Die Stadt Köln verpflichtet sich, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und der Zahlungsunfähigkeit der gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln an die ZVK den nach § 15 Absatz 1 der ZVK-Satzung fälligen Ausgleichsbetrag abzüglich der zunehmenden Kapitaldeckung unbeschadet des § 15 Absatz 3 der vorgenannten Satzung zu zahlen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.