Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten für das Jahr 2010.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
11 Ja-Stimmen (5 CDU, 4 SPD, 2
FDP)
7 Nein-Stimmen (1 CDU, 5 Grüne, 1 Pro
Köln)
1 Enthaltung (DIE LINKE)