Nachtrag: 30.11.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten für das Jahr 2010.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.