Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten für das Jahr 2010.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.