Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2  SchulG NRW die Errichtung einer 4-zügigen integrierten Gesamtschule (Sek I und Sek II) im Bezirk Nippes zum 01.08.2010, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, im Gebäude der derzeitigen Hauptschule Brehmstraße 2. Die Gesamtschule ist gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule zu führen, in der inklusiv Kinder mit und ohne Behinderung unterrichtet werden.

 

  1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung unverzüglich noch in diesem Jahr einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule einzureichen.

 

  1. Die Bezirksregierung wird gebeten, die Genehmigung für die neue Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule zu erteilen sowie eine kommissarische Schulleitung mit der Annahme der Anmeldungen und der Entwicklung eines pädagogischen Schulkonzeptes zu beauftragen. Dies sollte so frühzeitig erfolgen, dass die Eltern noch vor dem Beginn der Anmeldefristen Anfang Februar 2010 über das Angebot der neuen Gesamtschule informiert werden können.

 

  1. Der Rat beschließt gleichzeitig gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Schließung der Hauptschule Brehmstraße zum 31.07.2010. Die Schule wird aufgelöst. Zum Schuljahr 2010/11 werden den rd. 60 Schülerinnen und Schülern, die derzeit die Jahrgangsstufen 8 und 9 der Hauptschule Brehmstraße bilden, Plätze an anderen Hauptschulen angeboten, da der Unterrichtsbetrieb mit dieser geringen Schülerzahl nicht mehr weiter aufrecht erhalten werden kann. Wohnortnah stehen hinreichende Raumkapazitäten an den Standorten Bülowstraße, Reutlinger Straße und Paul-Humburg-Straße zur Verfügung.

 

  1. Die Stadt Köln schafft die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Unterbringung der neuen Gesamtschule und stellt die erforderlichen Mittel sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren bereit. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, an welchem Standort die langfristige Unterbringung der neuen Gesamtschule am besten gesichert werden kann, und zeitnah einen Planungsbeschluss für die erforderlichen Baumaßnahmen herbeizuführen.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel für den Betrieb der neuen Gesamtschule gemäß den Ausführungen in der Begründung in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen (Anlage 2). Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass der Maßnahme unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird (Anlage 4).


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Dr. Müser (Freie Wähler – Kölner Bürger Bündnis) zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

 

3.1.3      Antrag der Fraktion Die Linke.Köln betreffend "Sofort Gesamtschulkonzept für Köln erstellen"

AN/1909/2009

 

und

 

3.1.4      Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Einrichtung einer weiteren Gesamtschule als eine "Schule für Alle" in Köln"

AN/1903/2009

              Änderungs- bzw. Zusatzantrag der FDP-Fraktion

AN/1968/2009

 

behandelt.