Die Vorlage wird in Zusammenhang mit TOP 7.2 gesehen, die ebenfalls vertagt wird.

Herr Reiferscheid bittet, die Details der Planung Severinstraße nicht nur i.R. einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung, sondern auch in der Bezirkvertretung Innenstadt vorzustellen.

Herr Mevenkamp ist enttäuscht, dass die Verwaltung den Eigentümern in der Severinstraße, die durch den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn schon über Jahre hinweg stark belastet sind, nicht mehr entgegenkommt als durch die Verringerung um 2 € pro qm Grundstücksfläche, die durch das Ergebnis der Ausschreibung bewirkt wird (ursprünglich vorgesehener Beitrag 17 €, laut ergänzender Anlage 14 nunmehr 15 € pro qm Grundstücksfläche).

Herr Deutsch und Frau Tillessen verweisen auf TOP 7.2 (Umgestaltung Maastrichter Straße). Die Variante 1 mit Kosten i.H.v. 331.000 € soll KAG-fähig sein, die Variante 2 mit Kosten von 90.000 € nicht. Dies steht in Diskrepanz zur Vorlage TOP 8.2, in der aufgeführt wird, dass die Straßenbaumaßnahmen in der Maastrichter Straße mit einer Summe von ca. 84.4000 € beitragsfähig sind. Außerdem fragt Frau Tillessen, was die Stadt Köln letztendlich bezahlen muss, wenn die KAG-Satzung beschlossen wird.

Frau Berscheid fragt, warum die Unterschiede in den Beiträgen für die Severinstraße und Maastrichter Straße so hoch sind.

Herr Hupke bittet, die Fragen vom Fachamt in der nächsten Sitzung beantworten zu lassen.

Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird vertagt.