Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ulrichgasse, Ankerstraße, Schnurgasse und Paulstraße in Köln-Altstadt/Süd —Ar­beits­titel: Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel, u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.