Beschluss:
Der Rat stellt
gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (Eig.VO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das
Wirtschaftsjahr 2009/2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Der Beschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt der Stadt Köln
Hj 2010 die
entsprechenden Mittel für den Betriebskostenzuschuss und die Tilgungsleistung
auf das langfristige Darlehen des Orchesters gegenüber der Stadt bereitgestellt
werden.
Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt