Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2008 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, den Jahresüberschuss von EUR 36.890.891,22 vollständig an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

3.      Der Rat beschließt gemäß § 10 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 6.834.308,78.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der FDP-Fraktion