Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 58580/02 für die beiden Teilflächen aus den Flurstücken 408 und 411 in Flur 36 Gemarkung Worringen östlich des Straberger Weges, südlich des Kölner Randkanals und westlich der A 57 in Köln-Roggendorf/Thenhoven —Arbeitstitel: Biogasanlage Randkanal Nord in Köln-Roggendorf/Thenhoven— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 58580/02 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.