Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

 

1.        Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Kernsätze des Urteils des OVG-Münster AZ. 1A 2654/07 vom 07.05.2009 an die ca. 760 betroffenen aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die betroffenen etwa 80 bis 100 Pensionäre der Berufsfeuerwehr zum Ausgleich zuviel geleisteter Arbeitszeit eine materielle Entschädigung zu gewähren, die auf folgenden Festlegungen basiert:

 

·            Zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der Berufsfeuerwehr erfolgt eine Entschädigung in Geld.

·            Der Entschädigungszeitraum erstreckt sich vom 01.03.2001 bis 31.12.2006.

·            Die Entschädigung erfolgt pauschaliert für Monate, in denen Einsatz-/Mischdienst geleistet wurde.

·            Für jeden Monat, für den die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, werden 12,11 zu entschädigende Stunden zugrunde gelegt.

·            Die Entschädigung erfolgt auf der Basis der jeweils am 31.12.2006 gültigen Stundensätze der Mehrarbeitsvergütungsverordnung der Besoldungsgruppe, in die die anspruchsberechtigten Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr Köln am 31.12.2006 eingruppiert waren – gemindert um 20%.

·            Die Regelung gilt auch für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Zeit zwischen dem 01.03.2001 und dem 31.12.2006 mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet haben und zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt wurden.

 

2.        Die Entschädigung erfolgt unter der Voraussetzung, dass alle anspruchsberechtigten Beamtinnen und Beamten sowie Pensionäre der Berufsfeuerwehr verbindlich auf eine gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung weiterer Ansprüche auf Entschädigung in Geld oder auf Freizeitausgleich im Zusammenhang mit den EU – Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG für die Zeit vor dem 01.01.2007 verzichten. Der Verzicht ist innerhalb von zwei Monaten - spätestens bis 15.04.2010 – zu erklären. Weiterhin ist Voraussetzung, dass der Beamte, mit dem die Stadt Köln ein Musterverfahren zum Anspruch auf Freizeitausgleich/Entschädigung führt, bis zu diesem Zeitpunkt seine Klage zurückgenommen hat.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt