Sitzung: 15.03.2010 BV4/0005/2010
Zusatz: Vorlage wurde mit Schreiben vom 18.01.2010 übersandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 5377/2009
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 aufgeführten Teilbereich eine Planänderung gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, das als GI, GE, Grünfläche und Fläche für Ver- und Entsorgung im Flächennutzungsplan dargestellte Gebiet in Gewerbegebiet (GE), Sondergebiete (SO) und Grünflächen umzuwandeln;
2. auf eine vorgezogene Bürgeranhörung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren stattgefunden hat;
3. die 180. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 4, Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel Girlitzweg in Köln-Vogelsang– gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlage 4 beigefügten Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB offenzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich mit 16 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP) gegen 1 Stimme (pro Köln) zu.