Herr Reiferscheid bittet darum, dass die Verwaltung alle Bemühungen auf sich nimmt, die Preise in der Severinstraße zu drücken.

Außerdem sollten den Anwohnern alle Zahlungserleichterungen, die rechtlich möglich sind (Stundungen, Ratenzahlungen etc) gewährt werden, sofern die Satzung beschlossen würde.

 

Herr Löwisch schließt sich den Äußerungen von Herrn Reiferscheid an und fragt, ob es nicht möglich ist, die Zahlungen der Anwohner für 10 bis 15 Jahre zu kreditieren.

 

Ratsmitglied Schultz teilt mit, dass die Verwaltung vor Jahren bei einer Versammlung den Anwohnern der Severinstraße einen maximalen Belastungsbetrag von 13,50 € pro qm Grundstücksfläche mitgeteilt hat. Bei einer Bürgerversammlung vor kurzem wurde den Anwohnern des Zugweges Kosten von 15,-- € pro qm genannt. RM Schultz fragt sich, ob der jetzt für die Severinstraße angesetzte Betrag ein realistischer Betrag ist. Außerdem ist er der Meinung, dass die KVB die Severinstraße nach Beendigung des U-Bahn-Baus wiederherstellen sollte. Man sollte sich auch die Frage stellten, ob die Straße in der Größenordnung wie jetzt geplant wiederhergestellt werden sollte.

 

Herr Mevenkamp verweist auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 30.04.2009, wonach die Abgaben ermäßigt werden sollten, der aber von der Verwaltung negativ beschieden wurde. Herr Mevenkamp ist nach wie vor der Ansicht, dass jede Ausnahme gesucht werden sollte, die Anwohner der Severinstraße zu entlasten.

 

Frau Berscheid schließt sich der Meinung ihrer Vorredner an. Die Planung der Straße sollte nicht in Frage gestellt werden. Eine kleine Reduzierung des ursprünglich veranschlagten Beitrages um 2,-- € pro qm hat die Verwaltung immerhin schon vorgenommen. Frau Berscheid ist der Ansicht, dass die KVB die Zahlungen übernehmen sollte.

 

Frau Dr. Reimers bittet, die Severinstraße in einen ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen mit mehr Platz für Fußgänger.

 

Herr Schenk vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass die KVB den kompletten Zustand wiederherstellen müsste und die Bürger nur sehr gering belastet werden sollten.

 

Herr Deutsch gibt zu bedenken, dass die KVB argumentiert, dass die Severinstraße schon vor dem U-Bahn-Bau in sanierungsbedürftigem Zustand war. Rund um die Haltestelle Kartäuserhof soll die Straße erst kurz vor Inbetriebnahme der U-Bahn wiederhergerichtet werden. Da erst mit Abschluss aller Arbeiten die Gesamtkosten feststehen, sollten die Rechnungen aber auch erst dann auf die Anwohner aufgeteilt werden, d.h. den Anwohnern müsste eine längere Frist zur Bezahlung der Gesamtrechnung zugestanden werden.

Herr Mevenkamp stimmt Herrn Deutsch zu.

 

Allgemein wird der Wunsch geäußert, dass die Fachverwaltung erneut in der nächsten Sitzung auf die Anmerkungen der Bezirksvertretung Innenstadt eingeht und Stellung nimmt, ob die Verwaltung den Anwohnern der Severinstraße im Hinblick auf die Beiträge noch weiter entgegenkommen kann.

Die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter stimmen dem Beschlussvorschlag letztendlich zu.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus Sitzung am 28.01.2010 ist als Anlage beigefügt.