Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 11.03.2010:

 

„Wir empfehlen den nachfolgend genannten Gremien, wie folgt zu beschließen:

 

1.  Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO, den Standort Hovenstraße 38 - 42 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Brück zu entwickeln und mit der Planung des Feuerwehrgerätehauses mit geschätzten Gesamtkosten von 1.100.000 € ( davon 80.000 € Planungskosten und 60.000 € Einrichtungskosten) zu beginnen.

 

2.  Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der neuen Standortplanung in Abänderung seines Beschlusses vom 05.03.2009 zu.

 

3.  Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Planungsmittel in Höhe von 80.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-8-5900 „Neubau Feuerwehrgerätehaus Brück“, Haushaltsjahr 2010.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.