Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung vom 11.03.2010:
„Wir empfehlen den nachfolgend genannten Gremien, wie folgt zu beschließen:
1. Der
Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung gemäß § 82 GO, den Standort Hovenstraße 38 - 42 für den Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Brück zu entwickeln und mit der
Planung des Feuerwehrgerätehauses mit geschätzten Gesamtkosten von 1.100.000 €
( davon 80.000 € Planungskosten und 60.000 € Einrichtungskosten) zu beginnen.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der neuen Standortplanung in Abänderung seines Beschlusses vom 05.03.2009 zu.
3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Planungsmittel in Höhe von 80.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-8-5900 „Neubau Feuerwehrgerätehaus Brück“, Haushaltsjahr 2010.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.