Zusatz: zu 14.1.: Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Rodenkirchen als Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtteil Rodenkirchen am 02.05.2010 von 13:00 bis 18:00 Uhr.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt