Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem
Antragsteller für die Eingabe. Der Ausschuss kann das Anliegen jedoch nicht
unterstützen, da keine rechtliche Handhabe gegen die beanstandete Werbepraxis
gegeben ist. Er empfiehlt dem
Antragsteller den Kontakt zur Verbraucherzentrale.
Abstimmungsergebnis:
So ergänzt einstimmig zugestimmt.