Zusatz: Vertagt aus der Sitzung am 18.03.2010, TOP 10.6; bitte halten Sie die Unterlagen bereit.
abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

 

Ergänzter Beschluss:

(analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Kalk)

 

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Bahnstrecke Köln - Siegburg im Norden, dem östlichen Abschnitt der Gottfried-Hagen-Straße, der Odenwaldstraße im Süden und der Poll-Vingster Straße im Osten (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstücke 1317, 2428/268, 496, 2421/268, 2567/268, 2422/268, 1941, 1943, 1944, 1937, 1938, 1945, 1523, 1524, 1525, 1526, 1535, 1536, 1537, 1527, 1516, 1517, 1539, 1771, 1539, 1559, 1939, 1545, 1544 und Flurstücke 1318, 1942, 1996, 1642 teilweise) —Arbeitstitel: Nördlich Odenwaldstraße/Ehemaliger Güterbahnhof Kalk in Köln-Humboldt/Gremberg— aufzustellen mit dem Ziel, ein nicht die angrenzende Wohnbebauung störendes Gewerbegebiet, Bahnflächen, Grünflächen und Straßenverkehrsflächen festzusetzen.

2.      Im Rahmen der Planung ist auch das Umfeld des Plangebietes mit zu betrachten. Geprüft werden soll, ob die Verbindung unterhalb der Gleisanlagen wieder in Betrieb genommen werden kann. Dadurch würde eine weitere Verbindung zwischen Kalk und Humboldt/Gremberg eröffnet und die räumliche Verbindung der Stadtteile verbessert werden können.

3.      Es soll geprüft werden, ob in dem geplanten Gewerbegebiet auch Räume für künstlerische Nutzung (z.B. Ateliers) geschaffen werden können.

4.      Im Plangebiet sind auch Grünflächen vorzusehen.

5.      Die Auswirkungen der Planungen auf den Verkehr sind zu betrachten.

6.      Bei der weiteren Planung sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und intensiv zu beteiligen. Es soll ihnen ermöglicht werden, in den Planungsprozess eigene Ideen mit einbringen zu können.

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin nach Alternativstandorten für die derzeit im Plangebiet vorhandenen Verwertungsbetriebe zu suchen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.