Sitzung: 27.04.2010 BV7/0006/2010
Antrag: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A59
Beschluss: endgültig abgelehnt
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird der
letzte Satz im Beschlussentwurf „In den Nachtstunden….“ gestrichen.
Beschluss:
Die Erhöhung der zulässigen
Geschwindigkeit im Bereich zwischen Tankstelle Röttgen und Abfahrt Spich auf
120 km/h hat zu einer starken zusätzlichen Lärmbelastung geführt. Der
Verkehrsfluss konnte nicht verbessert werden.
Die Verwaltung wird gebeten, mit den
zuständigen Verwaltungsdienststellen für die BAB A59 in Kontakt zu treten. Die
Verwaltung soll sich für eine Wiederherstellung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h im Bereich von Tankstelle Röttgen bis
zur Abfahrt Spich einsetzen.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt
9
Ja-Stimmen (SPD, BD.90/Die Grünen, Die Linke)
9
Nein-Stimmen (CDU, FDP, pro Köln)