Sitzung: 06.05.2010 WPA/0003/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1657/2010
Beschluss:
1.
Gemäß § 16 der Wahlordnung für die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Köln in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Buchstabe d)
Kommunalwahlgesetz wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1
Buchstabe a) – mangelnde Wählbarkeit
einer Vertreterin bzw. eines
Vertreters,
Buchstabe b) – Unregelmäßigkeiten bei
der Vorbereitung der Wahl oder
bei
der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegenden
Einzelfall
auf das Wahlergebnis von entscheidendem
Einfluss
gewesen sein können,
Buchstabe c) – Feststellung des
Wahlergebnisses wird für ungültig erklärt
des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt.
2. Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln wird mit dem vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 9. Februar 2010 festgestelltem Wahlergebnis für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt