Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.                  Gemäß § 16 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz wird festgestellt, dass keiner der unter § 40 Absatz 1

Buchstabe a) –     mangelnde Wählbarkeit einer Vertreterin bzw. eines  
                                Vertreters,
Buchstabe b) –     Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder
                                bei der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegenden
                                Einzelfall auf das Wahlergebnis von entscheidendem
                                Einfluss gewesen sein können,
Buchstabe c) –      Feststellung des Wahlergebnisses wird für ungültig erklärt

des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt.

2.                  Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln wird mit dem vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 9. Februar 2010 festgestelltem Wahlergebnis für gültig erklärt.





Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt