Nachtrag: 13.04.2010

Antrag: Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus …"

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I)        Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

(entspricht Ziffer I. der Beschlussvorlage):

Der Rat stellt fest, dass das am 02.03.2010 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ zur Aufhebung des Ratsbeschlusses aus der Sitzung vom 17.12.2009 zulässig ist.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

 

II)      Beschlüsse über die Entscheidung in der Sache:

(Anmerkung: Der Oberbürgermeister stellt alternativ zur Abstimmung, ob der Rat dem Bürgerbegehren entspricht oder nicht entspricht.)

a)     Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht und beauftragt die Verwaltung, am 11.07.2010 einen Bürgerentscheid stattfinden zu lassen.

Abstimmungsergebnis:
Die Fraktionen SPD, FDP und der Oberbürgermeister stimmen dem zu.

b)     Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren.

Abstimmungsergebnis:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, pro Köln, Die Linke.Köln und die Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) stimmen dem zu.

 

Damit ist mit Mehrheit beschlossen, dass der Rat dem Bürgerbegehren entspricht und eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und FDP (AN/0665/2010) erübrigt sich.

 

 

III)    Beschlüsse über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (AN/0677/2010):
(Anmerkung: Auf Antrag der CDU-Fraktion werden die Punkte des Änderungsantrages einzeln zur Abstimmung gestellt.)

 

Ziffer 1:           Ein Beschluss über die Ziffer 1 entfällt. Dieser Punkt ist bereits durch den Beschluss unter II) b) angenommen.
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Ziffer 2:           Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig Vorschläge zur umfangreichen Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen, durch die ein zukunfts- und höchst funktionsfähiges Schauspielhaus geschaffen wird und bei denen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

 

a.      Schnellstmögliche Umsetzung der von dem Architekturbüro JSWD erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses - unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses („modulares System“).

b.     Unverzügliche Planungsaufnahme zur Sanierung und Entwicklung eines funktionsoptimierten und eigenständigen Schauspielhauses.

c.      Einbeziehung der Opernterrassen in die Raumplanungen.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln und die Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) sowie bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.

 

Ziffer 3:           Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen „Runden Tisch“ unter externer Moderation einzuberufen, durch den der Sanierungsprozess fachlich zu begleiten ist. Neben der Verwaltung sind u. a. die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiativen zum Erhalt des Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen zu beteiligen.

 

                  Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU, pro Köln und FDP sowie der Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.Köln und bei Enthaltung der SPD-Fraktion – zugestimmt.

 

Ziffer 4:           Im Rahmen der Sanierungsplanung sind sämtliche Sanierungsvorschläge zu bewerten und - ebenso wie die bisherigen Erkenntnisse der Verwaltung - in die Planungsvorschläge einzubeziehen. Die 3. Sparte Tanz ist im Planungsprozess zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln und die Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) sowie bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.

 

Ziffer 5:           Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert.

 

                  Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln sowie den Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.Köln bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.

 

Anmerkung:
Im Rat entsteht eine Diskussion darüber, ob der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch zur Abstimmung gestellt werden muss oder ob sich die darin enthaltenen Punkte bereits durch die zuvor gefassten Beschlüsse erledigt haben. Herr Stadtdirektor Kahlen erläutert, dass die Ziffern 1, 2, 3 und 6 bereits durch die gefassten Beschlüsse erledigt sind. Die Ziffern 4 und 5 sollten noch zur Abstimmung gestellt werden, weil sie weitere Konkretisierungen enthalten. Dementsprechend stellt der Oberbürgermeister die Ziffern 4 und 5 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln zur Abstimmung.

 

 

IV)  Beschlüsse über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0678/2010):

 

Ziffer 4 (in mündlich geänderter Fassung):     

Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Mut zur Kultur“ (kurz Thiess-Variante) und die Variante der Schauspielintendantin (kurz Beier-Variante).

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.

 

Ziffer 5:
Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphahn-Erben, führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die Vergaberechtsproblematik in Hinblick auf eine zügige Realisierung für die unterschiedlichen Sanierungsvarianten.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, pro Köln, Die Linke.Köln sowie den Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) – zugestimmt.

 

 

V)    Beschluss über die Verwaltungsvorlage in der durch die Änderungsanträge modifizierten Fassung:

 

I. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens


Der Rat stellt fest, dass das am 02.03.2010 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ zur Aufhebung des Ratsbeschlusses aus der Sitzung vom 17.12.2009 zulässig ist.

 

II. Entscheidung in der Sache

1.          Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren.

2.          Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig Vorschläge zur umfangreichen Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen, durch die ein zukunfts- und höchst funktionsfähiges Schauspielhaus geschaffen wird und bei denen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

a.      Schnellstmögliche Umsetzung der von dem Architekturbüro JSWD erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses - unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses („modulares System“).

b.      Unverzügliche Planungsaufnahme zur Sanierung und Entwicklung eines funktionsoptimierten und eigenständigen Schauspielhauses.

c.      Einbeziehung der Opernterrassen in die Raumplanungen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen „Runden Tisch“ unter externer Moderation einzuberufen, durch den der Sanierungsprozess fachlich zu begleiten ist. Neben der Verwaltung sind u. a. die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiativen zum Erhalt des Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen zu beteiligen.

4.                  Im Rahmen der Sanierungsplanung sind sämtliche Sanierungsvorschläge zu bewerten und  - ebenso wie die bisherigen Erkenntnisse der Verwaltung - in die Planungsvorschläge einzubeziehen. Die 3. Sparte Tanz ist im Planungsprozess zu berücksichtigen.

 

5.                  Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert.

 

6.                  Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Mut zur Kultur“ (kurz Thiess-Variante) und die Variante der Schauspielintendantin (kurz Beier-Variante).

 

7.                  Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphahn-Erben, führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die Vergaberechtsproblematik in Hinblick auf eine zügige Realisierung für die unterschiedlichen Sanierungsvarianten.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.