Nachtrag: 13.04.2010
Sitzung: 13.04.2010 Rat/0018/2010
Antrag: Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus …"
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I)
Beschluss
über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
(entspricht Ziffer I. der Beschlussvorlage):
Der Rat stellt fest, dass das am 02.03.2010 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet
das Schauspielhaus“ zur Aufhebung des Ratsbeschlusses aus der Sitzung vom
17.12.2009 zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II)
Beschlüsse
über die Entscheidung in der Sache:
(Anmerkung: Der Oberbürgermeister stellt alternativ
zur Abstimmung, ob der Rat dem Bürgerbegehren entspricht oder nicht
entspricht.)
a) Der
Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht und beauftragt die Verwaltung, am
11.07.2010 einen Bürgerentscheid stattfinden zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Die Fraktionen SPD, FDP und der Oberbürgermeister stimmen dem zu.
b) Der
Rat entspricht dem Bürgerbegehren.
Abstimmungsergebnis:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, pro Köln, Die Linke.Köln und die
Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde)
stimmen dem zu.
Damit ist mit Mehrheit beschlossen, dass der Rat dem Bürgerbegehren entspricht und eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und FDP (AN/0665/2010) erübrigt sich.
III)
Beschlüsse
über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (AN/0677/2010):
(Anmerkung: Auf Antrag der CDU-Fraktion werden die Punkte des
Änderungsantrages einzeln zur Abstimmung gestellt.)
Ziffer 1: Ein
Beschluss über die Ziffer 1 entfällt. Dieser Punkt ist bereits durch den
Beschluss unter II) b) angenommen.
.
Ziffer 2: Der Rat beauftragt die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig
Vorschläge zur umfangreichen
Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden
Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen,
durch
die ein zukunfts- und höchst funktionsfähiges Schauspielhaus geschaffen wird und
bei denen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:
a.
Schnellstmögliche Umsetzung der von dem
Architekturbüro JSWD erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses -
unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses („modulares System“).
b.
Unverzügliche Planungsaufnahme zur Sanierung
und Entwicklung eines funktionsoptimierten und eigenständigen Schauspielhauses.
c.
Einbeziehung der Opernterrassen in die
Raumplanungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln gegen die
Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln und die Stimmen
der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde)
sowie bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.
Ziffer 3: Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend
einen „Runden Tisch“ unter externer Moderation einzuberufen, durch den der
Sanierungsprozess fachlich zu begleiten ist. Neben der Verwaltung sind u. a. die
Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiativen zum Erhalt des
Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU, pro Köln und FDP sowie der
Stimme von Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.Köln und bei Enthaltung der
SPD-Fraktion – zugestimmt.
Ziffer 4: Im Rahmen der Sanierungsplanung sind
sämtliche Sanierungsvorschläge zu bewerten und - ebenso wie die bisherigen
Erkenntnisse der Verwaltung - in die Planungsvorschläge einzubeziehen. Die 3.
Sparte Tanz ist im Planungsprozess zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln gegen die
Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln und die Stimmen
der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde)
sowie bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.
Ziffer 5: Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU und pro Köln sowie den
Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Zimmermann (Deine
Freunde) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linke.Köln bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.
Anmerkung:
Im Rat entsteht eine Diskussion darüber, ob der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen noch zur Abstimmung gestellt werden muss oder ob sich die darin
enthaltenen Punkte bereits durch die zuvor gefassten Beschlüsse erledigt haben.
Herr Stadtdirektor Kahlen erläutert, dass die Ziffern 1, 2, 3 und 6 bereits
durch die gefassten Beschlüsse erledigt sind. Die Ziffern 4 und 5 sollten noch
zur Abstimmung gestellt werden, weil sie weitere Konkretisierungen enthalten.
Dementsprechend stellt der Oberbürgermeister die Ziffern 4 und 5 des
Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln zur Abstimmung.
IV) Beschlüsse über den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0678/2010):
Ziffer 4 (in mündlich geänderter Fassung):
Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Mut zur Kultur“ (kurz Thiess-Variante) und die Variante der Schauspielintendantin (kurz Beier-Variante).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.
Ziffer 5:
Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphahn-Erben,
führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die
Vergaberechtsproblematik in Hinblick auf eine zügige Realisierung für die
unterschiedlichen Sanierungsvarianten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, pro
Köln, Die Linke.Köln sowie den Stimmen der Ratsmitglieder Hoffmann (Freie
Wähler Köln) und Zimmermann (Deine Freunde) – zugestimmt.
V)
Beschluss
über die Verwaltungsvorlage in der durch die Änderungsanträge modifizierten
Fassung:
I. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der Rat stellt fest, dass das am 02.03.2010 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet
das Schauspielhaus“ zur Aufhebung des Ratsbeschlusses aus der Sitzung vom
17.12.2009 zulässig ist.
II. Entscheidung in der Sache
1.
Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren.
2.
Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Bühnen der Stadt Köln, ihm kurzfristig Vorschläge zur umfangreichen
Sanierung des Opern- und Schauspielhauses mit entsprechenden
Kostenkalkulationen zur Beschlussfassung über einen Planungsauftrag vorzulegen,
durch die ein zukunfts- und höchst funktionsfähiges Schauspielhaus geschaffen
wird und bei denen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:
a.
Schnellstmögliche Umsetzung der von dem
Architekturbüro JSWD erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses -
unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses („modulares System“).
b.
Unverzügliche Planungsaufnahme zur Sanierung und
Entwicklung eines funktionsoptimierten und eigenständigen Schauspielhauses.
c. Einbeziehung der Opernterrassen in die Raumplanungen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen
„Runden Tisch“ unter externer Moderation einzuberufen, durch den der
Sanierungsprozess fachlich zu begleiten ist. Neben der Verwaltung sind u. a.
die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiativen zum Erhalt des
Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen zu
beteiligen.
4. Im Rahmen der Sanierungsplanung sind sämtliche Sanierungsvorschläge zu bewerten und - ebenso wie die bisherigen Erkenntnisse der Verwaltung - in die Planungsvorschläge einzubeziehen. Die 3. Sparte Tanz ist im Planungsprozess zu berücksichtigen.
5. Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. € benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert.
6. Die Verwaltung überprüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Mut zur Kultur“ (kurz Thiess-Variante) und die Variante der Schauspielintendantin (kurz Beier-Variante).
7. Die Verwaltung klärt zügig die Urheberrechtsfrage mit dem Anwalt der Riphahn-Erben, führt Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde und klärt die Vergaberechtsproblematik in Hinblick auf eine zügige Realisierung für die unterschiedlichen Sanierungsvarianten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP – zugestimmt.