Geänderter Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung darzustellen, welche bedarfsgerechten Förderungen entwicklungsgefährdeter Vorschulkinder und Schulkinder es stadtweit gibt.
Hierbei sind die Rechtssituation, die Kostensituation, die Fallzahlen, die Zuständigkeiten und die Therapieformen darzustellen.

Zudem wird die Verwaltung zur Abgabe einer Bewertung hinsichtlich des Handlungsbedarfes aufgefordert.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.