Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Platz vor dem Bürger- und Vereinszentrum Rath/Heumar (Rösrather Str. 603) in dem zur Rösrather Straße hin gelegenen Bereich zwei zusätzliche allgemeine Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde eingerichtet und markiert werden können.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.