Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1. Wir beschließen gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW die Einrichtung für die Gesamtschule,
    Brehmstr. 2, 50735 Köln.

    Die Einrichtungskosten belaufen sich auf 452.000 E.

    (Entscheidungsgremium: Ausschuss für Schule und Weiterbildung)

2. Darüber hinaus beschließen wir zur Einrichtung die Freigabe von Kassenmitteln in
    Höhe von 452.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9 Auszah-
    lungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögens.
    (Entscheidungsgremium: Finanzausschuss)

Datum

Abstimmungsergebnis

Unterschrift

Unterschrift


Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des

Hauptausschusses

Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes

Die Bezirksvertretung genehmigt

gemäß § 36 Abs.5 Satz 2 i.V.m
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW

Der Ausschuss genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW

vorstehende Dringlichkeitsent-

scheidung des Bezirksbürgermeisters

und eines Mitglieds der BV


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt