Beschluss:
1. Wir beschließen gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW die
Einrichtung für die Gesamtschule,
Brehmstr. 2, 50735 Köln.
Die Einrichtungskosten belaufen sich auf 452.000 E.
(Entscheidungsgremium: Ausschuss für Schule und Weiterbildung)
2. Darüber hinaus
beschließen wir zur Einrichtung die Freigabe von Kassenmitteln in
Höhe von 452.000 € im Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9 Auszah-
lungen für den Erwerb von beweglichen
Anlagevermögens.
(Entscheidungsgremium:
Finanzausschuss)
Datum |
Abstimmungsergebnis |
Unterschrift |
Unterschrift |
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Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt