Nachtrag: 06.05.2010

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Änderungsantrag:

Der Rat der Stadt Köln beschließt in Änderung seines Beschlusses vom 30.06.2009, dass für den Betrieb der Kinderoper neben den Einnahmen aus dem Spielbetrieb, Sponsorenmitteln und den Zuschussmitteln des Landes auch der städtische Betriebskostenzuschuss verwendet werden darf. Eine Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses bleibt jedoch weiterhin ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt