Nachtrag: 06.05.2010
Sitzung: 17.05.2010 FA/0005/2010
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0447/2010/1
Beschluss gemäß
Änderungsantrag:
Der Rat der Stadt Köln beschließt in Änderung seines Beschlusses vom 30.06.2009, dass für den Betrieb der Kinderoper neben den Einnahmen aus dem Spielbetrieb, Sponsorenmitteln und den Zuschussmitteln des Landes auch der städtische Betriebskostenzuschuss verwendet werden darf. Eine Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses bleibt jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt