Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln für das Wirtschaftsjahr 2010 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 15,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 10,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.