Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

 

Der Rat dankt dem Antragsteller für die Initiative. Er befürwortet die Zielsetzung der Inklusion in allen städtischen Schulen und beauftragt die Verwaltung:

1.      die Ausweitung einer inklusiven Beschulung in Zusammenarbeit mit dem Land umzusetzen. Im Rahmen eines Kölner Inklusionsplans sind die erforderlichen Schritte mit dem Ziel einer kontinuierlichen Steigerung der Inklusionsquote auf zunächst 80% darzustellen, einschließlich des dafür von Stadt und Land benötigten Unterstützungsbedarfs.

2.      in der Schulentwicklungsplanung (1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan) die Basis dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention Art. 24 realisiert werden können.

3.      die Anstrengungen zu verstärken, um mehr Angebote zur integrativen Beschulung, insbesondere in weiterführenden Schulen, zu schaffen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung soll kurzfristig pro Bezirk mindestens ein Angebot mit integrativen Klassen entstehen.

4.      auf die Ausweitung der Plätze an Förderschulen zu verzichten und die Planungen auf die integrative Beschulung auszurichten.

5.      Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die Zielsetzung der Stadt Köln zum Ausbau der Inklusion aktiv und gezielt zu informieren.

Der Rat appelliert an die Landesregierung, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der schulischen Inklusion durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 in Landesrecht zu schaffen.

 

Zu dieser Vorlage liegt folgender Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor:

 

Herr Thelen teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss das Thema geschoben hat. Er lässt darüber abstimmen, die Vorlage sowie den Änderungsantrag in den Schulausschuss und den Rat zu schieben und im Beschwerdeausschuss nicht zu behandeln.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig ohne Votum mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion in die nachfolgenden Gremien verwiesen